Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition
Nach § 36 des neuen Waffengesetz (WaffG) und
§ 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Munition |
Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung |
Munition keine Kurzwaffen |
Langwaffen bis zu 10 Stück und Munition |
Stahlschrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 95) |
Langwaffen keine Kurzwaffen Munition im abschließbaren Innenfach |
Langwaffen bis zu 10 Stück und Kurzwaffen bis zu 5 Stück und Munition |
Stahlschrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 95) mit Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 95) |
Langwaffen im Waffenteil A Munition und Kurzwaffen zusammen im Innenfach B |
Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen bis zu 10 Stück und Munition |
Stahlschrank der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 95) Unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 kg oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Anzahl der der aufzubewahrenden Kurzwaffen auf 5 Stück. |
Langwaffen und Kurzwaffen im Waffenteil B Munition im abschließbaren Innenfach |
Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen bis zu 10 Stück und Munition |
Wertschutzschrank Widerstandsgrad N (0) nach EURO/VdS-Norm 2450/EN 1143-1 Unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 kg ist dieses entsprechend zu verankern. In Deutschland sind, versicherungstechnisch, nur die Zertifikate des VdS und des ECB-S zugelassen. |
Langwaffen und Kurzwaffen und Munition ohne räumliche Trennung |
Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen (unbegrenzt) und Munition
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Wertschutzschrank Widerstandsgrad I (1) nach EURO/VdS-Norm 2450/EN 1143-1 Unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 kg ist dieses entsprechend zu verankern. In Deutschland sind, versicherungstechnisch, nur die Zertifikate des VdS und des ECB-S zugelassen. |
Langwaffen und Kurzwaffen und Munition ohne räumliche Trennung |
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung